Geräteausbildung für professionelle Sicherheitsstandards.
Aus dem Arbeitsalltag wissen Sie genau wie wir, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz höchste Priorität hat, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten und gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Ist der Einsatz und die Bedienung von (schweren) Geräten erforderlich, sind Fahrausweise, Ausbildungen und Unterweisungen unerlässlich – beispielsweise für Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen und Kräne. Suchen Sie für Ihre Mitarbeiter eine zertifizierte Stelle zur Geräteausbildung in genau diesen Bereichen? Dann melden Sie sich bei uns und profitieren Sie von unserer Zuverlässigkeit und Kompetenz in Sachen Arbeitsschutz und Qualitätsstandards.

Gesetzliche Vorgaben erfüllen – mehr Sicherheit erlangen.
Gabelstapler
Für das Führen eines Gabelstaplers (Flurförderfahrzeug) schreibt das Gesetz einen „Fahrausweis für Flurförderzeuge im innerbetrieblichen Werkverkehr“ vor. Diesen zu erwerben bedeutet aber nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, sondern garantiert vor allem einen hohen Standard an Arbeitssicherheit und erhöht die Qualifikation ihrer Mitarbeiter.
Hubarbeitsbühnen
Mit der BGG/GUV-G 966 bzw. DGUV 308-08 ist seit April 2010 ein Grundsatz zur Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen in Kraft getreten, der festschreibt, dass die Bedienung von Hubarbeitsbühnen dazu geeigneten, unterwiesenen und beauftragten Personen vorbehalten bleibt.
Kräne
Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kränen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt. Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung eine Gafahr für Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Ausbildung erforderlich.
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eUnterweisung
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Auch für den Ernstfall mit eUnterweisung – dem onlinebasiertem Unterweisungssystem.
